Psychotherapie

Kostenübernahme

Private Krankenversicherungen, Beihilfe

  • In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung (Verhaltenstherapie) zu klären.
  • Meine Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), überwiegend im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz, der von allen Privaten Krankenkassen (PKK) und Beihilfestellen (BHS) anerkannt wird. Zur Zeit wird z.B. eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung (=50 min) mit € 100,55 abgerechnet.

Gesetzliche Krankenversicherungen

  • Eine Übernahme der Kosten durch eine gesetzliche Krankenversicherung ist nur in Ausnahmefällen im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens möglich. Nehmen Sie bitte frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Krankenversicherung Kontakt auf, um die Frage der Kostenübernahme zu klären.

Selbstzahler

  • Selbstzahlern biete ich im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) individuell vereinbarte Sätze an.

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